Mental Health Privatpraxis

Formulare

Bevor eine Psychotherapie starten kann, wird eine körperliche Untersuchung und eine Stellungnahme des behandelnden Hausarztes, Neurologin oder Psychiaters benötigt.

Ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung

Wer als gesetzlich versicherte(r) Patient/in eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten machen möchte, der in einer Privatpraxis niedergelassen ist und nicht an der kassenärztlichen Versorgung teilnimmt, der benötigt unter anderem eine „Dringlichkeitsbescheinigung“.

Diese „Dringlichkeitsbescheinigung“ ist Teil der Formulare, die für den Antrag auf Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse notwendig sind. Die „Dringlichkeitsbescheinigung“ füllt der Hausarzt, behandelnde Neurologe oder Psychiater aus. Er bescheinigt, dass es für den Patienten unzumutbar ist, länger auf einen Psychotherapieplatz zu warten.

Wartezeiten und Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse

Dokumentieren Sie Anrufe bei 3-5 kassenärztlich zugelassenen Therapeuten und deren Wartezeiten für ein Erstgespräch und für einen möglichen Therapiebeginn. Adressen und Telefonnummern von kassenärztlich zugelassenen Therapeuten finden Sie bei der Kassenärzlichen Vereinigung in Ihrem Bundesland.

Weshalb ist ein Erstgespräch notwendig?

Das anfängliche Gespräch bei Dr. Zeiß ähnelt der psychotherapeutischen Sprechstunde im regulären Versorgungssystem.

Beide sind für die erste Diagnose und Beurteilung gedacht, um festzustellen, ob eine behandlungsbedürftige Krankheit besteht und welche Art von Therapie angebracht ist.

In dieser ersten persönlichen Unterhaltung erhalten Sie Informationen über den Verlauf einer Psychotherapie sowie über mögliche Risiken und Nebenwirkungen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Fragen zur Therapie bei Dr. Zeiß zu stellen. Sobald Sie ausreichend informiert sind, können Sie entscheiden, ob und wie Sie behandelt werden möchten.