Formulare
Bevor eine Psychotherapie starten kann, wird eine körperliche Untersuchung und eine Stellungnahme des behandelnden Hausarztes, Neurologin oder Psychiaters benötigt.
Ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung
Wer als gesetzlich versicherte(r) Patient/in eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten machen möchte, der in einer Privatpraxis niedergelassen ist und nicht an der kassenärztlichen Versorgung teilnimmt, der benötigt unter anderem eine „Dringlichkeitsbescheinigung“.
Diese „Dringlichkeitsbescheinigung“ ist Teil der Formulare, die für den Antrag auf Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse notwendig sind. Die „Dringlichkeitsbescheinigung“ füllt der Hausarzt, behandelnde Neurologe oder Psychiater aus. Er bescheinigt, dass es für den Patienten unzumutbar ist, länger auf einen Psychotherapieplatz zu warten.
Wartezeiten und Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse
Dokumentieren Sie Anrufe bei 3-5 kassenärztlich zugelassenen Therapeuten und deren Wartezeiten für ein Erstgespräch und für einen möglichen Therapiebeginn. Adressen und Telefonnummern von kassenärztlich zugelassenen Therapeuten finden Sie bei der Kassenärzlichen Vereinigung in Ihrem Bundesland.